Vorschriften für Balkongeländer & deren Höhe in Bayern
In Bayern regeln verschiedene Gesetze und Normen die Sicherheitsanforderungen für Balkongeländer. Artikel 36 der Bayerischen Bauordnung legt dabei keine konkreten Angaben zur Mindesthöhe des Balkongeländers fest. Die Bestimmung besagt lediglich, dass die Umwehrung ab einer Absturzhöhe von 0,5 Metern ausreichend hoch und fest sein muss, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Der TÜV Süd bietet in seiner Übersicht hilfreiche Informationen zu den empfohlenen Höhen der Balkongeländer gemäß unterschiedlichen Absturzhöhen. Gemäß dieser Quelle sollte die Höhe des Balkongeländers bei einer Absturzhöhe von 0,5 Metern bis 12 Metern mindestens 0,90 Meter betragen. Bei einer höheren Absturzhöhe ab 12 Metern wird eine Mindesthöhe von 1,10 Metern empfohlen.
Besonderes Augenmerk sollte auf die Sicherheit von Kleinkindern gelegt werden, um das Überklettern des Geländers zu verhindern. Dies ist besonders wichtig, wenn unbeaufsichtigte Kleinkinder Zugang zu den betreffenden Bereichen haben könnten.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Regelungen zur Sicherheit von Kindern nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sowie für Wohnungen gelten. Diese Ausnahme bedeutet, dass in diesen speziellen Kontexten möglicherweise abweichende Sicherheitsanforderungen gelten können.
In Bayern sind die Vorgaben der DIN 18065 als offiziell eingeführt anzusehen. Diese Norm enthält detaillierte Richtlinien und Standards für den Bau von Treppen, Geländern und Umwehrungen. Die Einhaltung dieser Norm gewährleistet nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Qualität der Balkongeländer gemäß den anerkannten Standards.
Es ist wichtig zu betonen, dass die genannten Informationen auf dem Stand vom 4. Dezember 2020 basieren. Aktuelle Aktualisierungen der Gesetzgebung sollten stets berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die neuesten Vorschriften und Standards eingehalten werden.
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